Alle Online-Plattformen für demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung haben gemeinsam, dass es praktisch nicht möglich ist, gleichzeitig sowohl eine verdeckte Stimmabgabe als auch eine Überprüfbarkeit des Verfahrens zu erreichen. Denn das Internet kann durch die Teilnehmer (im Gegensatz zu einer echten Wahlurne) nicht hinreichend auf korrekte Funktionsweise geprüft werden.
Für demokratische Prozesse gilt deshalb:
Ein verbindlicher Einsatz von LiquidFeedback kann also nur dann demokratischen Grundsätzen genügen, wenn auf die geheime, pseudonyme oder anonyme Stimmabgabe verzichtet wird. Denn eine Möglichkeit für die Teilnehmer die korrekte Funktionsweise des Verfahrens selber zu überprüfen besteht nur dann, wenn namentliche Abstimmungen durchgeführt werden und die Teilnehmer selber identifizieren können, welche anderen teilnehmenden realen Personen jeweils welche Stimme abgegeben haben [1].
Fraktion der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus
Als LiquidFeedback vor einem Jahr auch Thema der Piratenpartei im Wahlkampf um den Einzug in das Abgeordnetenhaus von Berlin war, haben wir erneut öffentlich auf diese Problematik aufmerksam gemacht [2].
Die Fraktion der Berliner Piraten hat eine Überprüfbarkeit der mittels des LiquidFeedback-Systems der Partei beschlossenen Empfehlungen bislang nicht gefordert, obwohl sich die Abgeordneten der Fraktion im Fraktionsvertrag selber verpflichtet haben, Ergebnisse aus diesem System bei ihrem Abstimmverhalten zu berücksichtigen [3].
Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland
Der im Frühjahr 2012 gewählte Bundesvorstand der Piratenpartei verwendet LiquidFeedback zur Vorbereitung von wichtigen Vorstandsbeschlüssen. Einige Bundesvorstandsmitglieder fühlen sich sogar grundsätzlich an die Ergebnisse gebunden, obwohl die korrekte Funktionsweise des Systems nicht einmal durch sie selber geprüft werden kann.
Landesverband Berlin der Piratenpartei
Auf ihrer Landesmitgliederversammlung am 16. September 2012 hat die Piratenpartei Deutschland Berlin beschlossen, LiquidFeedback nunmehr auch für den verbindlichen Beschluss von Positionspapieren einzusetzen. Gleichzeitig wurde jedoch beschlossen, dass die Zuordnung zwischen Teilnehmerkonto in LiquidFeedback und echter Person ausschließlich dem Vorstand und Schiedsgericht, nicht jedoch den Teilnehmern möglich sein soll. So heißt es im von der Versammlung beschlossenen Antragstext [4]:
Die Zuordnung zwischen Akkreditierung und Person wird vom Landesvorstand gewährleistet und kann auf Antrag vom Schiedsgericht eingesehen werden. [...] Jeder Teilnehmer ist berechtigt, vom Vorstand die Überprüfung der Legitimität konkreter Teilnehmer zu fordern und über das Ergebnis informiert zu werden.Die Überprüfbarkeit der korrekten Funktionsweise des Systems wird den Teilnehmern somit praktisch verwehrt (siehe auch [5], sowie [6] [7]). Die Teilnehmer werden über Prüfungsergebnisse informiert, ohne diese selbst nachvollziehen zu können. Blindes Vertrauen zu verlangen, entspricht nicht demokratischen Prinzipien.
Distanzierung
Wir sind den vielen tausenden in LiquidFeedback aktiven Mitgliedern der Piratenpartei sehr dankbar für die gewonnenen Erkenntnisse aus dem praktischen Einsatz unserer Software.
Wir wollen aber nicht für die gesellschaftliche Etablierung von scheinbar demokratischen Verfahren stehen oder verantwortlich sein, die durch die Teilnehmer selber nicht überprüft werden können.
Da wir im Sinne aller anderen Nutzer unserer Software die liberale Lizenzpolitik [8] nicht ändern wollen, können wir einen weiteren Einsatz bei der Piratenpartei nicht verhindern.
Daher distanzieren wir uns vom Einsatz unserer Software bei der Piratenpartei Deutschland und ihren Untergliederungen.
Jan Behrens, Axel Kistner, Andreas Nitsche und Björn Swierczek
Public Software Group e. V.
[1] http://liquidfeedback.org/2011/09/15/ueberprufbarkeit-demokratischer-prozesse-teil-2/
[2] http://liquidfeedback.org/2011/08/17/5-jahre-liquid-democracy-in-deutschland/
[3] http://www.piratenfraktion-berlin.de/satzung-der-piratenfraktion-im-abgeordnetenhaus-von-berlin/
[5] http://liquidfeedback.org/2011/09/15/ueberprufbarkeit-demokratischer-prozesse-teil-2/#comment-167
[6] http://liquidfeedback.org/2011/09/15/ueberprufbarkeit-demokratischer-prozesse-teil-2/#comment-376
[7] http://liquidfeedback.org/2011/09/15/ueberprufbarkeit-demokratischer-prozesse-teil-2/#comment-381